Voraussetzungen

  • Die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, ist Voraussetzung

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige in Verbindung mit:
    • § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
    • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
    • § 35a Abs. 1.2.4 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • SGB IX Teil 2 Eingliederungshilferecht für Menschen mit Behinderungen
  • (im Einzelfall)

Kurzdarstellung

Dienstleistungs-Schwerpunkte

Die Art der Betreuung wird, nach der gemeinsamen Planung mit den jungen Menschen, individuell mit dem Kostenträger besprochen.

Im Rahmen des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens…

Individuelle Hilfen bieten wir beispielsweise in folgenden Bereichen an:

Aufnahmeanfrage

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.