Aufnahme

Die Kostenzusage einer einweisenden Stelle muss bei Aufnahme vorliegen

Platzangebot
Zwei Elternteile jeweils mit einem Kind

Mindestalter/Zielgruppe
In der Regel ab Vollendung dem 17. Lebensjahr; schwangere Mädchen und Frauen, Mütter oder Väter mit Kind unter 7 Jahren

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB VIII § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
  • SGB VIII § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • SGB VIII § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
  • SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige

Kurzdarstellung

Die Beziehung von Mutter/Vater und Kind ist Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir möchten den jeweiligen Elternteil bestärken, sein Kind als eigenständige Persönlichkeit anzunehmen, es angemessen zu fördern und ihm eine verlässliche und zuversichtliche Bezugsperson zu sein.

Dienstleistungs-Schwerpunkte

Unsere Beratung und Begleitung der Eltern erweitert unser allgemeines Dienstleistungsspektrum um spezielle Angebote. Dazu gehören beispielsweise:

Besondere Hilfen für die Eltern

Zusätzliche Dienstleistungen für das Kind

Räumlichkeiten

Im Erdgeschoss unseres Hauses bewohnt jede Mutter/jeder Vater mit ihrem/seinem Kind jeweils ein komplett eingerichtetes 2-Zimmer-Appartement mit eigenem Bad.

Neben den Privaträumen stehen eine Gemeinschaftsküche und eine gemeinsam nutzbare Kuschel- und Spielecke zur Verfügung.

Im Kellergeschoss befinden sich Waschmaschine, Trockner und Vorratsräume.

Zum Haus gehört ein weitläufiges Grundstück, welches allen Bewohnern zur Verfügung steht. Das Grundstück ist von der Straße aus nicht einsehbar und bietet Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung – Spielgeräte sind für Kinder unterschiedlichsten Alters vorhanden.

Abschließbare Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Fahrräder oder ähnliches können ebenfalls frei genutzt werden.

„Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben. Die Erzieherin hört mir wirklich zu und gibt ganz konkrete Hilfestellungen.“

[Schwangere, junge Frau]

Aufnahmeanfrage

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.