Voraussetzungen
- Die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, ist Voraussetzung
Gesetzliche Grundlagen
- SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige in Verbindung mit:
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a Abs. 1.2.4 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB IX Teil 2 Eingliederungshilferecht für Menschen mit Behinderungen (im Einzelfall)
Kurzdarstellung
- Das Angebot des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens (SBW) ist eine befristete, vorübergehende Hilfe. Wir richten uns mit diesem Angebot an junge Volljährige,
- die aus der stationären Jugendhilfe ausscheiden,
- oder aufgrund individueller Umstände einen eigenen Wohnraum beziehen müssen.
- Möglich ist eine Betreuung auf der Grundlage des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens (SBW) oder im Rahmen von Fachleistungsstunden.
Dienstleistungs-Schwerpunkte
Die Art der Betreuung wird, nach der gemeinsamen Planung mit den jungen Menschen, individuell mit dem Kostenträger besprochen.
Im Rahmen des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens…
- leisten wir aufsuchende Hilfe. Wir unterstützen beispielsweise bei der Wohnungssuche und ggf. bei der Renovierung.
- ist es unser Ziel, dass die jungen Menschen in finanzieller, beruflicher und sozialintegrativer Hinsicht die Chance haben, eine selbständige Lebensführung zu erreichen.
Individuelle Hilfen bieten wir beispielsweise in folgenden Bereichen an:
- Assistenz und Hilfe bei der Haushaltsführung
- Hilfe beim Erarbeiten einer schulischen/beruflichen Perspektive
- Finanzplanung/Schuldenregulierung
- Hilfe bei Behördengängen/Schriftverkehr
- Hilfe beim Erreichen der im Hilfeplan festgesetzten, individuellen Ziele