Voraussetzungen
- Die Klienten sollten in der Lage sein, selbständig Hilfe einzufordern
Übersicht
Die Kostenzusage des örtlichen/überörtlichen Kostenträgers muss bei Aufnahme vorliegen.
Mindestalter
In der Regel ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Zielgruppe
Junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.
Mindestalter
In der Regel ab Vollendung des 18. Lebensjahres
Zielgruppe
Junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.
Gesetzliche Grundlagen
- SGB IX, Teil 2 Eingliederungshilferecht für Menschen mit Behinderungen
Kurzdarstellung
- Ambulant Betreutes Wohnen kann für Menschen mit einer psychischen Behinderung bedeuten:
- mehr Unabhängigkeit,
- ein größeres Maß an Selbstbestimmung,
- und damit eine Steigerung der Lebensqualität
Durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
Anerkannter Anbieter für ”Ambulant Betreutes Wohnen“ für junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.
- Ziele des Ambulant Betreuten Wohnens
- Das Stichwort des Ambulant Betreuten Wohnens ist Inklusion: die betreuten Menschen sollen nach ihren Möglichkeiten und Wünschen am allgemeinen, gesellschaftlichen Leben teilhaben:
- eine weitestgehend selbständige Lebensführung soll ermöglicht werden
- die soziale und berufliche Teilhabe in unserer Gesellschaft soll gefördert und erhalten werden
- die Übernahme von Eigenverantwortung für verschiedene Lebensbereiche soll erlangt werden
- Familienorientierung - größtmöglicher Erhalt des engen sozialen Umfeldes
- Die Einbeziehung der Herkunftsfamilie oder anderer wichtiger Bezugspersonen ist für den Betreuten oft sehr bedeutungsvoll.
- Die Kooperation mit den betreuenden Mitarbeitern/innen kann bei der emotionalen und geistigen Auseinandersetzung mit früheren Angehörigen und Partnern hilfreich sein.
- Sollten die Betreuten selber den Wunsch haben, eine Familie zu gründen, so werden wir auch hier Hilfsangebote unterbreiten und die Umsetzung begleiten.
Dienstleistungs-Schwerpunkte
Wichtigster Aspekt des ”Ambulant Betreuten Wohnens“ ist die möglichst selbständige Teilhabe am alltäglichen Leben.
- Die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Zielsetzungen der Menschen sind richtungsgebend für Umfang und Art unserer Assistenz.
- Zu den klientenzentrierten Betreuungsleistungen gehören beispielsweise:
- Gespräche im sozialen Umfeld der betreuten Person
- Kooperationskontakte mit gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern
- einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung und im Rahmen einer Nachbetreuung
Beispiele aus unserer täglichen Arbeit sind:
Hilfe bei Suche und Einrichtung der Wohnung
- Die jungen Menschen lernen die wichtigsten Aspekte bei der Suche nach einer eigenen Wohnung zu beachten:
- ein angemessenes Verhältnis von Wohnungsgröße und Mietpreis kennen lernen
- eine sinnvolle Infrastruktur (beispielsweise eine gute Erreichbarkeit von Arbeit/Ausbildungsstätte, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten) berücksichtigen
- Entscheidend für die Einrichtung der Wohnung sind unter anderem:
- Anforderungen aufgrund der spezifischen Behinderung oder Beeinträchtigung
- Zweckmäßigkeit
- individuelle Wünsche der zukünftigen Bewohner
Mögliche Wohnformen
Die betreuten Menschen können in ihrer eigenen Wohnung bleiben oder eine eigene Wohnung neu beziehen.
Die Betreuung ist auch möglich, wenn der/die Betreute bereits in einer Wohngemeinschaft lebt oder zukünftig leben möchte.
Zu Beginn der Betreuung wird der Rahmen gemeinsam festgelegt, in welchem der Klient unsere Hilfe benötigt.
Hilfe bei der Freizeitplanung
- Vorhandene Interessen oder Hobbies werden von uns weiterführend unterstützt.
- Wir motivieren die jungen Menschen ebenso bei der Entwicklung neuer Interessen: Anschluss an einen Verein, Teilnahme an Kursen oder andere Möglichkeiten, das soziale Umfeld des neu gewonnenen Lebensraumes zu erweitern.