Voraussetzungen

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  • Die Klienten sollten in der Lage sein, selbständig Hilfe einzufordern
  • Übersicht

    Die Kostenzusage des örtlichen/überörtlichen Kostenträgers muss bei Aufnahme vorliegen.

    Mindestalter
    In der Regel ab Vollendung des 18. Lebensjahres

    Zielgruppe
    Junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.

    Gesetzliche Grundlagen

    • SGB IX, Teil 2 Eingliederungshilferecht für Menschen mit Behinderungen

    Kurzdarstellung

    Durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
    Anerkannter Anbieter für ”Ambulant Betreutes Wohnen“ für junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.

    Dienstleistungs-Schwerpunkte

    Wichtigster Aspekt des ”Ambulant Betreuten Wohnens“ ist die möglichst selbständige Teilhabe am alltäglichen Leben.

    Beispiele aus unserer täglichen Arbeit sind:

    Hilfe bei Suche und Einrichtung der Wohnung

    Mögliche Wohnformen

    Die betreuten Menschen können in ihrer eigenen Wohnung bleiben oder eine eigene Wohnung neu beziehen.

    Die Betreuung ist auch möglich, wenn der/die Betreute bereits in einer Wohngemeinschaft lebt oder zukünftig leben möchte.

    Zu Beginn der Betreuung wird der Rahmen gemeinsam festgelegt, in welchem der Klient unsere Hilfe benötigt.

    Hilfe bei der Freizeitplanung

    Aufnahmeanfrage

    Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.