Voraussetzungen

    Die Klienten sollten in der Lage sein, selbständig Hilfe einzufordern

Übersicht

Die Kostenzusage des örtlichen/überörtlichen Kostenträgers muss bei Aufnahme vorliegen.

Mindestalter
In der Regel ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Zielgruppe
Junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB IX, Teil 2 Eingliederungshilferecht für Menschen mit Behinderungen

Kurzdarstellung

Durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
Anerkannter Anbieter für ”Ambulant Betreutes Wohnen“ für junge Menschen mit einer psychischen Behinderung.

Dienstleistungs-Schwerpunkte

Wichtigster Aspekt des ”Ambulant Betreuten Wohnens“ ist die möglichst selbständige Teilhabe am alltäglichen Leben.

Beispiele aus unserer täglichen Arbeit sind:

Hilfe bei Suche und Einrichtung der Wohnung

Mögliche Wohnformen

Die betreuten Menschen können in ihrer eigenen Wohnung bleiben oder eine eigene Wohnung neu beziehen.

Die Betreuung ist auch möglich, wenn der/die Betreute bereits in einer Wohngemeinschaft lebt oder zukünftig leben möchte.

Zu Beginn der Betreuung wird der Rahmen gemeinsam festgelegt, in welchem der Klient unsere Hilfe benötigt.

Hilfe bei der Freizeitplanung

Aufnahmeanfrage

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.